2013 Februar 22

Miet- und Wohnungseigentumsrecht Info – 02.2013

Mietminderung:

Verkehrslärm und Mietminderung

Für die Annahme einer stillschweigend geschlossenen Beschaffenheitsvereinbarung ist nicht ausreichend, dass der Mieter bei Vertragsabschluss die verhältnismäßig geringe Belastung durch Verkehrslärm als vorteilhaft wahrnimmt und er sich (möglicherweise) auch deswegen zur Anmietung der Wohnung entscheidet.

Erforderlich ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vielmehr, dass der Vermieter erkennt oder erkennen musste, dass der Mieter die vorhandene geringe Lärmbelastung als maßgebliches Kriterium für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung ansieht, und dass der Vermieter darauf in irgendeiner Form zustimmend reagiert.

In dem betreffenden Fall […]

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