2013 September 24

Familien- und Erbrecht Info – 10.2013

Elternunterhalt:

Eine selbstgenutzte Immobilie ist nicht zu berücksichtigen

Der Wert einer selbstgenutzten Immobilie bleibt bei der Bemessung des Altersvorsorgevermögens eines auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen Unterhaltspflichtigen grundsätzlich unberücksichtigt.

Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH) in einem entsprechenden Fall. Das ergebe sich nach Ansicht der Richter daraus, dass sonstiges Vermögen in einer Höhe von fünf Prozent des Jahresbruttoeinkommens vor dem Bezug der Altersversorgung regelmäßig nicht zur Zahlung von Elternunterhalt eingesetzt werden müsse. Dürfe der Schuldner des Anspruchs auf Elternunterhalt aber schon die zur eigenen Alterssicherung notwendigen Betr […]

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