Erbrecht:
Verjährung kann bei Miterben zu unterschiedlichen Zeitpunkten eintreten
Bei einem Anspruch, der zu einem Nachlass gehört oder sich gegen einen Nachlass richtet, kann die Verjährung zu unterschiedlichen Zeiten enden – je nachdem, welcher der Miterben betroffen ist.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. hin. Die Richter erläuterten, dass der Beginn der Verjährungsfrist bei den einzelnen Miterben zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu laufen beginne. So sehe das Gesetz vor, dass die Verjährung nicht vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt eintrete,
in dem die Erbschaft von dem Erben […]