Verbrauchsgüterkauf:
„B-Ware“ ist nicht zwingend gebraucht
Werden Verbrauchsgüter als „B-Ware“ vertrieben, kann die zweijährige Gewährleistungsfrist nicht auf ein Jahr verkürzt werden, wenn nicht positiv festgestellt werden kann, dass die so angebotenen Artikel tatsächlich bereits gebraucht worden sind.
Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit die Klage eines Verbandes positiv beschieden. Verklagt war ein Verkäufer von Unterhaltungsmedien, der über die Internetplattform eBay ein Notebook als „B-Ware“ angeboten hatte. Dabei hatte er auf die in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelte einjährige Verjährungsfrist für […]