2014 Juni 24

Steuerrecht Info – 07.2014

13:56
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Aktuelle Gesetzgebung:

„Alte“ Spendenformulare noch bis Ende 2014 gültig

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Übergangsfrist verlängert, bis zu der gemeinnützige Organisationen „alte“ Zuwendungsbestätigungen verwenden dürfen.

Ursprünglich sollten die neuen Muster für Zuwendungsbestätigungen schon ab dem 1.1.2014 verbindlich anzuwenden sein. Nunmehr beanstandet es die Finanzverwaltung nicht, wenn bis zum 31.12.2014 noch die nach bisherigem Muster erstellten Zuwendungsbestätigungen weiter verwendet werden (BMF-Schreiben, IV C 4 – S 2223/07/0018 :005).

Pflege-Pauschbetrag:

Zur Aufteilung bei mehreren Pflegepersonen

Das Finanzministerium Schleswig […]

Wirtschaftsrecht Info – 07.2014

Gesetzliche Unfallversicherung:

Statusfeststellung der DRV Bund gilt nicht für Unfallversicherung

Bei Neuanstellungen von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund vorgeschrieben. Gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung entfaltet eine Statusentscheidung allerdings keine Bindungswirkung – und zwar selbst dann nicht, wenn festgestellt wird, dass eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Nach Ansicht des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg wird die DRV Bund nicht ermächtigt, für alle Bereiche des Sozialgesetzbuchs eine verbindliche Entscheidung über das Vorliegen bzw. Nicht-Vorliegen einer abhängigen Besch […]

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