Versorgungsausgleich:
Wer seine Ehefrau misshandelt hat keinen Anspruch auf Rentenausgleich
| Nach einer Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche zwischen den Eheleuten geteilt. Unter Juristen heißt das „Versorgungsausgleich“. Etwas anderes kann aber gelten, wenn ein solcher Ausgleich grob unbillig wäre. |
Über einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zu entscheiden. Zwischen den betroffenen Eheleuten war es in der Ehezeit häufiger zu Auseinandersetzungen gekommen. Der Ehemann war deshalb wegen vorsätzlicher Körperverletzung in fünf Fällen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung in zwei F […]