2018 März 01

Mietrecht und WEG Info – 03.2018

Hausordnung:

Keine Sonderrechte für Pianisten: Gleiches Recht für alle Störer

| Die Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft über Ruhezeiten darf ohne sachlichen Grund nicht bestimmte Störer privilegieren. |
Die Hausordnung erlaubte Musik – insbesondere Klavierspielen – nur zu eingeschränkten Zeiten. Für anderen Lärm galten andere Zeiten. Unterschiedliche Störungen durch Geräusche derart ungleich zu behandeln, ist nicht zulässig, so das Landgericht (LG) Frankfurt a. M.
Quelle | LG Frankfurt a. M., Urteil vom 4.10.2017, 13 S 131/16, Abruf-Nr. 198917 unter www.iww.de.

Verbraucherecht Info – 03.2018

Versicherungsrecht:

Sturmschäden an Fahrzeugen durch umfallende Bäume

| Fällt während eines Sturms ein Baum um und beschädigt dabei ein Fahrzeug, kommt eine Haftung des Baumeigentümers in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn bei der jährlichen Baumschau Anhaltspunkte für eine Vorschädigung des Baums nicht ausreichend gewürdigt wurden. |
So entschied es das Oberlandesgericht (OLG) Köln.
HINWEIS | So ein Schaden kann, wenn die Windstärke 8 erreicht wurde, bevor der Baum umfiel, auch über die Teilkaskoversicherung des Fahrzeugs abgerechnet werden. Das wird wohl […]

Verkehrsrecht Info – 03.2018

Fahrverbot:

Wer Einspruch einlegt, darf nicht dafür bestraft werden

| Hat ein Betroffener von ihm zustehenden Verteidigungsmöglichkeiten Gebrauch gemacht (z. B. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid), darf ihm dies nicht zum Nachteil angerechnet werden bei der Frage, ob im Einzelfall ein Absehen vom Fahrverbot oder eine sonstige Fahrverbotsprivilegierung in Betracht kommt. |
Auf diesen eigentlich selbstverständlichen Verfahrensgrundsatz musste das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hinweisen. Die Vorinstanz hatte dem Beschuldigten aus mehreren Gründen versagt, von einem Regelfahrverbot abzusehen. Zu Unrecht, fanden die Richter am OLG. Sie machten in ihrer Entscheidung ebenfalls deutlich […]

Steuerrecht Info – 03.2018

Steuererklärung:

Vereine: Steuererklärungen müssen elektronisch abgegeben werden

| Vereine, also steuerbefreite Körperschaften, müssen ihre Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2017 grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisch abgeben. Die Abgabe von Steuererklärungen auf Papiervordrucken ist nur noch in bestimmten Härtefällen zulässig. |
Auch die einzureichenden Erklärungen haben sich geändert. Es ist je nach Rechtsform eine „Körperschaftsteuererklärung (Vordruck KSt 1)“ in Verbindung mit einer „Anlage Gem“ und gegebenenfalls weiteren Anlagen einzureichen.
Quelle | Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg

Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Info – 03.2018

Aktuelle Gesetzgebung:

Europäische Datenschutzverordnung stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen

| Ab dem 25.5.2018 gelten neue Datenschutzbestimmungen, die grundsätzlich alle Unternehmen betreffen und in bestimmten Bereichen weitreichende Anpassungen erforderlich machen. Auslöser dafür ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). |
Bereits am 25.5.2016 ist die DS-GVO in Kraft getreten. Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren gilt sie ab dem 25.5.2018. Betroffen sind alle europäischen Unternehmen, die personenbezogene Daten erfassen und verarbeiten.
Die DS-GVO enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen […]

© 2024 RECHTSANWALTSKANZLEI Sauer Wolff Martin.

Previous Next
Close
Test Caption
Test Description goes like this