Kindergeld:
Kindergeld auch bei Unterbrechung der Ausbildung wegen dauerhafter Erkrankung
| Der Anspruch auf Kindergeld besteht nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz fort, wenn ein Kind seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung zwar unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist. |
Hintergrund: Unter gewissen Voraussetzungen können volljährige Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beim Kindergeld berücksichtigt werden. Dies gelingt z. B. dann, wenn das Kind für einen Beruf ausgebildet wird.
Im Streitfall fehlte es an Anhaltspunkten für die Annahme, dass das Kind wegen seiner Erkrankung die […]