Kindergeld:
Kindergeldanspruch für ein erkranktes, aber ausbildungswilliges Kind
| Ist ein volljähriges Kind ausbildungswillig, aber zeitweise wegen einer Erkrankung nicht in der Lage, sich um einen Ausbildungsplatz zu bemühen, kann bei entsprechendem Nachweis rückwirkend Anspruch auf Kindergeld bestehen. Damit tritt das Finanzgericht (FG) Hamburg der gängigen Praxis der Familienkassen entgegen. Nach deren Dienstanweisung soll es nämlich erforderlich sein, dass eine Erklärung des Kindes, sich nach seiner Genesung zum nächstmöglichen Ausbildungsbeginn zu bewerben, bereits vorab vorgelegt wird. |
Nach Auffassung der Familienkassen setzt die Kindergeldgewährung […]