Coronapandemie:
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ist beendet – mit weitreichenden Folgen
| Seit dem 1.5.2021 besteht wieder eine Insolvenzantragspflicht und somit das „reguläre“ Insolvenzrecht aus der Zeit vor der Coronapandemie. Insofern gelten nun wieder strenge Insolvenzantragspflichten bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eines Unternehmens, die in der Insolvenzordnung (§ 15a InsO) geregelt sind. Die Geschäftsleitung des Unternehmens ist dafür verantwortlich, diese zu befolgen. |
Mit dem Ende der Aussetzung sind aber auch die laut dem „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19 […]