Garantiezusage des Herstellers

Verkehrsrecht Info – 12.2015

Autowerkstatt:

Werkstatt hat keinen Zahlungsanspruch gegen den Kunden bei Motoraustausch nach Garantiezusage des Herstellers

| Der Inhaber einer Kfz-Werkstatt hat keine Zahlungsansprüche gegen den Kunden für den von ihm durchgeführten Motoraustausch an einem knapp zwei Jahre alten Transporter, sofern nach einer Garantieanfrage eines Mitarbeiters der Werkstatt eine Garantiezusage des Herstellers erfolgte. |

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden und die Klage einer Kfz-Werkstatt abgewiesen. Beklagter war der Eigentümer eines knapp zwei Jahre alten Transporters. Dieser war aufgrund eines Motorschadens liegen geblieben und in die Werkstatt geschleppt worden. Nachdem Prüfarbeiten am […]

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