Handelsregister

Wirtschaftsrecht Info – 11.2014

Arbeitgeber:

Übernahme von Buß- und Verwarnungsgeldern ist beitragspflichtig

| Übernimmt ein Arbeitgeber Buß- und Verwarnungsgelder, handelt es sich grundsätzlich um sozialversicherungspflichtiges Entgelt. Ausgenommen waren nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts indes Bußgelder, die der Arbeitgeber (Speditionsunternehmer) bei Verstößen seiner Arbeitnehmer gegen Lenk- und Ruhezeiten im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesseübernahm. Diese Sichtweise ist nach der Besprechung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung seit dem 1.5.2014 nicht mehr anzuwenden. |

HINTERGRUND | Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im letzten Jahr seine bisherige Rechtsprechung geändert. Danach kann ein rechtswidriges Tun […]

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