Mietrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht Info – 01.2015

Fristen:

Schadenersatzanspruch des Vermieters: Verjährungsfrist beginnt mit Rückgabe der Mietsache

| Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche eines Vermieters beginnt mit Rückgabe der Mietsache. |

Diese Klarstellung traf das Landgericht (LG) Bielefeld. Die Richter machten dabei deutlich, dass der Verjährungsbeginn unabhängig davon eintrete, ob eine neue Anschrift des Mieters bekannt sei oder nicht.

Zwar gebe es eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, nach der es zu einer Hemmung der Verjährung und damit zu einer Verlängerung des Ablaufs der Verjährungsfrist von bis zu fünf Jahren kommen kann. Diese Vorschrift […]

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