Scheidungskosten

Familienrecht Info – 02.2015

Verschollenheitsgesetz:

Ein seit fünf Jahren verschollener Senior kann für tot erklärt werden

| Ein Verschollener, der das 80. Lebensjahr erreicht haben würde und seit fünf Jahren verschollen ist, kann für tot erklärt werden. |

Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Castrop-Rauxel bestätigt. Der im Jahre 1932 geborene Betroffene lebte bis Juli 2004 in einer Wohngruppe für Demenzkranke in Castrop-Rauxel, weil er altersverwirrt und desorientiert war. In diesem Monat kehrte er nicht in die Wohngruppe zurück. Eingeleitete Fahndungsmaßnahmen […]

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