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Steuerrecht Info – 04.2015

10:12
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Erbschaftsteuer: Steuerbegünstigung nur für bezugsfähige Mietimmobilien

| Bebaute Grundstücke sind bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer nur mit 90 Prozent ihres Werts anzusetzen, wenn sie nicht zu einem begünstigten Betriebsvermögen gehören und zu Wohnzwecken vermietet werden. Eine Steuerbegünstigung scheidet jedoch aus, wenn ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird. |

So entschied es der Bundesfinanzhof (BFH) im Fall eines Erben, der 2012 Miteigentumsanteile an zwei Grundstücken erbte. Zum Todeszeitpunkt des Erblassers waren die Gebäude im Rohbauzustand und nicht bezugsfertig. Nach der Fertigstellung in […]

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