Umsatzsteuererstattung

Wirtschaftsrecht Info – 03.2015

Sozialversicherung:

Vorstandsmitglieder im Verein sind regelmäßig abhängig beschäftigt

| Vergütungen für die Vorstandsarbeit sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Selbst ein Vorstand, der auf Honorarbasis für den Verein tätig ist, ist nur in Ausnahmefällen selbstständig. |

Das hat das Landessozialgericht (LSG) Thüringen bestätigt. Im konkreten Fall ging es um ein Vorstandsmitglied, das zehn Stunden pro Woche für den Verein tätig war. Es konnte seine Arbeitszeit frei gestalten, nutzte aber Räumlichkeiten, Telefon und Büromaterialien des Vereins. Im Hauptberuf war das Vorstandsmitglied selbstständiger Gewerbetreibender. Für […]

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