Vertragsgestaltungen

Vertragsgestaltungen

Sowohl für die Ehe als auch für die eheliche Lebensgemeinschaft ist es aus Gründen der Verläßlichkeit, Vorhersehbarkeit und Rechtsicherheit von großem Vorteil rechtzeitig Vertragsgestaltungen vorzunehmen.

Dies betrifft Eheverträge, Trennungsvereinbarungen, Ehescheidungsvereinbarungen sowie Partnerschaftsverträge.

Diese Vertragstypen werden sinnvollerweise wieder mit Verträgen gekoppelt, die nicht nur typisch familienrechtlich sind, sondern andere Bereiche wie Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder Mietrecht betreffen, um möglich umfassend Rentensicherheit zu schaffen.

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