Informationen für Arbeitgeber

Das Arbeitsrecht ist in zwei große Bereiche aufzugliedern und zwar zum einen in das individuelle und zum anderen in das kollektive Arbeitsrecht. Diese beiden Bereiche sind wiederum in einen Vielzahl einzelner Rechtsgebiete aufzugliedern.
Als wichtigstes Rechtsgebiet für die Praxis ist das Recht der Kündigung von Arbeitsverhältnissen anzusehen. Aufgrund der Vielzahl von spezialgesetzlichen Regelungen und einer noch größeren Anzahl von Gerichtsentscheidungen, die insbesondere regional unterschiedlich ausfallen können, ist es häufig für den Arbeitgeber nicht mehr überschaubar, ob eine von ihm ausgesprochene Kündigung rechtswirksam ist. Häufige Fehler werden insbesondere schon im Bereich der formellen Voraussetzungen gemacht aber auch hinsichtlich der materiellen Voraussetzungen für eine Kündigung kommt es häufig zu Fehlern, die in den dann folgenden Arbeitsprozessen ein hohes Kostenrisiko für den Arbeitgeber bedeuten. Die kompetente Beratung ist daher insbesondere für den Arbeitgeber von großer Bedeutung. Die Beratung sollte jedoch nicht erst einsetzen, wenn es zu Problemen mit dem Arbeitnehmer gekommen ist, sondern bereits vor Abschluß des Arbeitsvertrages, da sich bereits hier günstige Voraussetzungen für den Arbeitgeber schaffen lassen.

Bei Problemen in den vorgenannten Bereichen können Sie sich selbstverständlich vertrauensvoll an uns wenden. Wir sind gerne bereit, Sie hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse vom Beginn bis zum Ende zu begleiten oder aber auch Ihr verantwortliches Personal im Rahmen einer Schulung in Ihrem Haus auf die Problematik aufmerksam zu machen. Selbstverständlich sind wir auch gerne bereit, bei betriebsverfassungsrechtlichen Problemen begleitend zur Seite zu stehen.

Auf Wunsch geben wir Ihnen vor der Übernahme des Mandats einen Überblick über die für Sie zu erwartenden Kosten.

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