Ausfall des Arbeitnehmers bei Verschulden Dritter (z.B. Verkehrsunfall)
Es kommt häufig vor, daß Arbeitnehmer durch einen Verkehrsunfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden. Hier hat der Arbeitgeber die Möglichkeit sich die Kosten, die für die Entgeltfortzahlung angefallen sind, vom Schädiger, d. h. vom Unfallverursacher zurückzuholen. Wenn also Ihr Arbeitnehmer den Unfall nicht selber verschuldet hat, besteht die Möglichkeit sich die Kosten vom Unfallgegner zurückzuholen, denn für diese Fälle sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz in § 6 EFZG einen Forderungsübergang vor. Für Sie bedeutet das, daß Sie die Kosten, die im Zusammenhang mit der Erkrankung Ihres Arbeitnehmers entstanden sind, von der Person zurückfordern können, die den Verkehrsunfall verursacht hat. Zu den Kosten die zu erstatten sind, gehören neben dem fortbezahlten Bruttoarbeitsentgelt auch die Beträge zur Sozialversicherung oder zu zusätzlicher Alters- und Hinterbliebenenversorgung, soweit solche Beitragsanteile abgeführt wurden. Die von Ihnen eventuell aufzuwendenden Rechtsanwaltskosten können Sie allerdings nicht zurückfordern. Anders ist dies jedoch, wenn Sie den Unfallgegner bzw. dessen Versicherung unter Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert haben und dieser innerhalb der Frist nicht reagiert, da es sich dann bei den Anwaltskosten um erstattbare Verzugskosten handelt. Bitte beachten Sie, dass der Erstattungsanspruch erst auf Sie übergeht, wenn Sie die Kosten für den Arbeitnehmer bereits übernommen haben. Ihr Arbeitnehmer ist im übrigen verpflichtet, Ihnen unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben über den Unfall und Unfallgegner zu machen.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
er Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur betrieblichen Tätigkeit einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht. Daher sind Ansprüche auf Schadensersatz, und insbesondere auch auf Schmerzensgeld nicht nach § 105 Abs. 1 SGB VII Sozialgesetzbuch VII ausgeschlossen. Für eine durch den Tritt verursachte Steißbeinfraktur, verbundene sechswöchiger Krankschreibung und fünftätiger stationärer Nachbehandlung, können 3000 DM als Schmerzensgeld angemessen sein.
Rückzahlung von Ausbildungskosten - betriebsbedingte Kündigung
Einzelvertragliche Abreden über die Rückzahlung von Ausbildungskosten sind insoweit unwirksam, wie sie eine Erstattung auch für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber vorsehen (BAG, Urteil vom 06.05.1998).
Schadensersatz / Detektivkosten
Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber anläßlich eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen vertragswidrigen Handlung überführt wird (BAG, urteilt vom 03.12.1985).
Verlust eines Generalschlüssels
Ein Arbeitgeber kann von seinem Arbeitnehmer nur dann Schadensersatz wegen des Verlustes eines Generalschlüssels verlangen, wenn er ihn zuvor darauf hingewiesen hat, daß er im Falle eines Verlustes des Schlüssel beabsichtigt, Schlösser auszutauschen und welche Kosten dies in annäherndem Umfang bedeutet (Hess. LAG 15.01.1998-14 Sa 156/97). Hinweis: Fertigen Sie einen Vordruck in dem Sie den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin darauf hinweisen, daß er/sie bei Verlust des Schlüssels haftet, da Sie die Anlage austauschen lassen werden und welche Kosten auf ihn zukommen.
Auftritt mit Musik-Band während einer Krankschreibung
Einer Arbeitnehmerin, die während ihrer Krankschreibung abends in einer Bar mit einer Musik-Band auftritt, kann fristlos gekündigt werden, selbst dann, wenn es sich hierbei um eine langjährige Beschäftigte handelt. (LAG Schleswig-Holsteins, Urteil vom 03.11.1997, Az.: 2 Sa 373/97)
Stellenanzeigen
Falsch formulierte Stellenanzeige kann fünfstellige Summe kosten. Nach wir vor formulieren selbst große Unternehmen viele Stellenangebote nicht geschlechtsneutral. Arbeitgeber, die gegen diese Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 611 a BGB) verstoßen, müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes jetzt mit hohen Schadensersatzforderungen rechnen. Qualifizierte Bewerber können dabei weit über drei Monatsgehälter fordern. (EuGH Rs. C-180/95, Urteil vom 22.04.1997)
Krankgeschrieben aber im Fitneßstudio
ampfsport-Unterricht während einer Krankschreibung kann die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers rechtfertigen. Darauf hat das Arbeitsgericht Frankfurt im Prozeß zwischen einem Vorarbeiter und einem Gießerei-Unternehmen hingewiesen. Um eine umfangreiche Beweisaufnahme mit der Vernehmung von Kindern im Zeugenstand zu vermeiden, willigte das beklagte Unternehmen jedoch in einen Vergleich ein und gewährte dem mehr als sieben Jahre bei ihm beschäftigten Mitarbeiter eine Abfindung. Weil die Vorgesetzten des Arbeitnehmers offenbar Zweifel an den von ihm angegebenen "Kopfschmerzen" und "Halswirbelverspannungen" hegten, beauftragten sie einen Detektiv, der den Mitarbeiter observierte. Der Fahnder teilte dem Unternehmen mit, daß er den Vorarbeiter in einem Kampfsportstudio dabei beobachtet habe, wie er Kindern praktische Unterweisungen in der Kampfsportart "Teakwan-Do" erteilt habe. Der daraufhin fristlos gekündigte Arbeiter bestritt den gegen ihn erhobenen Vorwurf, er habe nur seine eigenen Kinder in das Studio zum Training gebracht.
Haftung bei LKW-Unfall bei roter Ampel
Das Mißachten einer auf Rot geschalteten Lichtzeichenanlage ist in aller Regel als grob fahrlässig zu bewerten. Beim Heranfahren an eine Kreuzung sind besonders hohe Anforderung an den Verkehrsteilnehmer zu stellen. Er darf sich nicht von weniger wichtigen Vorgängen und Eindrücken ablenken lassen. Wenn der Fahrer während des Fahrens über das Mobilfunktelefon angerufen wird, muß er den Anrufer darauf hinweisen, daß er ein Fahrzeug führt und darf in Unterlagen erst blättern, nachdem er den Lastkraftwagen angehalten hat. Für die Einhaltung seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer ist der Arbeitnehmer allein verantwortlich. Das BAG hat angesichts der Schadenshöhe (6.700 DM) keine Veranlassung gesehen, die Haftung wegen eines deutlichen Mißverhältnis zwischen Verdienst (5. 400 DM pro Monat) des Arbeitnehmers und verwirklichtem Schadensrisiko der Tätigkeit zu mindern (BAGE 12.11.1998-8 AZR 221/97).
Konzertbesuch reicht für Kündigung nicht!
Der Besuch eines Konzerts (Volksmusik) ist grundsätzlich nicht als genesungshemmend anzusehen. Das LAG Hessen ist davon ausgegangen, dass eine Arbeitnehmerin nicht gekündigt werden kann, wenn diese während ihrer Krankschreibung an einem Konzert einer Volksmusikgruppe teilgenommen hat und einen Tag später mit ihrem Mann in den Bayerischen Wald gefahren war, um dort ihre Silberne Hochzeit zu feiern. (LAG Hessen, Urteil vom 24.6.1997, Az. 9 Sa 271/97)
Arztbesuche während der Arbeitszeit
Zeitgutschrift und Entlohnung für Arztbesuche während der Arbeitszeit erfolgen nur dann, wenn ein akuter Krankheitsfall vorliegt, der die sofortige Inanspruchnahme eines Arztes erforderlich macht, oder eine ärztliche Untersuchung vorgenommen wurde, für die aus medizinischen Gründen ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nachweislich nicht zu erhalten war, oder eine in die Arbeitszeit fallende von den Krankenkassen eingeräumte Früherkennungs- oder Vorsorgeuntersuchung (z.B. Krebsvorsorge) vorgenommen wurde. Weisen sie ihre Arbeitnehmer daher darauf hin, daß Arztbesuche grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit stattfinden müssen und nur in begründeten Ausnahmefällen Arztbesuche während der Arbeitszeit zulässig und damit vergütungspflichtig sind. Fordern sie für jeden Arztbesuche während Arbeitszeit eine ärztliche Bescheinigung über dessen Notwendigkeit.
Kranke auf Reisen
Ein Arbeitnehmer, der trotz seiner Krankschreibung in sein Heimatland nach Ägypten fliegt, dem kann der Arbeitgeber kündigen. Zwar hat der Arbeitnehmer im Prozess vorgetragen, der Klimawechsel sei für seine Gesundheit förderlich gewesen. Dem konnte aber das LAG Rheinland-Pfalz nicht folgen. Das Gericht wies daraufhin, dass ein krankgeschriebener Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich so zu verhalten hat, dass er bald wieder gesund wird. (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.01.1997, Az. 7 Sa 744/96)
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