ALLE STEUERZAHLER
Erneute Änderung der rechtsprechung: Zivilprozesskosten nun doch nicht absetzbar
| Zivilprozesskosten sind grundsätzlich keine außergewöhnlichen Belastungen. Damit gibt der Bundesfinanzhof (BFH) seine steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung aus 2011 wieder auf und kehrt zu seiner alten Sichtweise zurück. Etwas anderes kann nur ausnahmsweise gelten, wenn ein Rechtsstreit einen für den Steuerpflichtigen existenziell wichtigen Bereich oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt. Eine nähere Definition bleibt der BFH jedoch schuldig. |
Hintergrund
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass sich außergewöhnliche Belastungen nur dann steuermin- dernd auswirken, wenn sie die im Gesetz […]