Familienrecht Info - 12.2020

14.12.2020
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Unterhaltsrecht:

Kind darf Umgang mit Vater ablehnen und erhält trotzdem Unterhalt

| Auch wenn das volljährige Kind jeglichen Kontakt zu seinem getrennt lebenden Vater ablehnt, verwirkt es seinen Unterhaltsanspruch nicht. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. |

Es müssten, so die Richter, weitere Umstände hinzukommen, die das allgemeine Verhalten als schwerwiegendes Fehlverhalten erscheinen lassen. Als Beispiel nannte das OLG zusätzliche schwere Beleidigungen. In seinem Fall war ein solches Verhalten jedoch „nicht ansatzweise erkennbar“. Außerdem habe der Vater bis kurz vor der Volljährigkeit der Tochter über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren keinen Kontakt zu ihr gesucht.

Quelle | OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 3.8.2020, 8 UF 165/19, Abruf-Nr. 218885 unter www.iww.de


Demenzerkrankung:

Seniorenheim darf nicht wegen Verhaltensauffälligkeiten kündigen

| Endlich haben die Angehörigen für die Seniorin einen Platz in einem Seniorenheim gefunden. Gut soll es ihr dort gehen und „auf Dauer“ soll sie dort bleiben. Mit einer Kündigung rechnet man nicht. Doch auch hier kann es zu Kündigungen kommen. Nicht jede Kündigung ist aber rechtens, wie eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg zeigt. |

Was war geschehen?

Völlig überrascht waren die Angehörigen einer Seniorin von der Kündigung des Heimvertrags. Die Dame war vor etwa fünf Jahren in die Demenzabteilung eines Heims gezogen. Nach einem Krankenhausaufenthalt zeigte sie sich viel unruhiger als zuvor. Das Heim erklärte die Kündigung und forderte den Auszug der Seniorin. Die Heimleitung behauptete, sie störe den Heimfrieden erheblich, laufe ständig umher, gehe in die Zimmer anderer Bewohner, öffne dort Türen und Fenster und schaue bei der Intimpflege zu. Sie sei aggressiv und boxe die Pflegekräfte, stelle ihnen und anderen Bewohnern das Bein und fahre sie mit dem Rollator an. Außerdem esse und trinke sie nicht mehr richtig. Sie sei eine Gefahr für sich und andere.

Keine Unzumutbarkeit für das Heim

Die Räumungsklage des Heims war erfolglos, die Kündigung unwirksam. Das OLG Oldenburg stellte klar: Die Seniorin darf im Heim wohnen bleiben. Ein Heimvertrag kann nämlich vonseiten des Heims nur aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn dem Heim ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Das sei hier nicht der Fall. Abzuwägen seien die Interessen des alten Menschen, einen Umzug und die damit verbundenen Schwierigkeiten zu vermeiden und die Interessen des Heims, sich von dem Vertrag zu lösen.

Verhalten bleibt im Rahmen

Im Fall des OLG war zu berücksichtigen, dass dem Heim die Demenzerkrankung der alten Dame bereits bei deren Einzug bekannt gewesen sei. Gewisse Verhaltensauffälligkeiten seien daher hinzunehmen. Es sei auch nicht erkennbar, dass es tatsächlich schon zu Sach- oder gar Körperschäden gekommen sei. Das Heim habe auch nicht dargestellt, dass es bereits Maßnahmen ergriffen habe, um die Seniorin von dem geschilderten Verhalten abzuhalten. Die Abwägung ergebe, dass sich das behauptete Verhalten der alten Dame in dem Rahmen bewege, der von dem Betreiber eines Pflegeheims von Bewohnern einer Demenzabteilung noch hingenommen werden müsse.

Quelle | OLG Oldenburg, Urteil vom 28.5.2020, 1 U 156/19, Abruf-Nr. 218330 unter www.iww.de


Persönlichkeitsrecht:

Umgang mit dem Enkel: Oma darf Schwiegertochter kontaktieren

| Eine Frau wollte nach der Trennung von ihrem Mann von ihrer Schwiegermutter in Ruhe gelassen werden. Die Schwiegermutter hatte der Frau in drei Wochen u. a. drei WhatsApp-Nachrichten geschrieben und sie dreimal angerufen, um Umgang mit dem minderjährigen Enkel zu erhalten. Die Frau stützte ihr Begehren allerdings ausdrücklich nicht auf das Gewaltschutzgesetz. Ein Fehler denn sie blieb in allen Instanzen erfolglos. |

Das Landgericht (LG) Karlsruhe hielt insoweit fest: Kontaktaufnahmen per Fernkommunikation verletzen das allgemeine Persönlichkeitsrecht hier das Recht, im privaten Bereich in Ruhe gelassen zu werden nur, wenn sie eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn die drei WhatsApp-Nachrichten und Anrufe innerhalb von drei Wochen hielten sich im üblichen Umfang für innerfamiliäre Kontakte. Absender von WhatsApp-Nachrichten können technisch unkompliziert blockiert werden. Das Störpotenzial sei damit gering gewesen. Auch ein sog. Nachstellen sah das Gericht nicht als gegeben an.

Die Frau konnte keine einstweilige Verfügung gegen ihre Schwiegermutter erwirken und musste die Kontaktaufnahmen dulden. Denn anderen Familienmitgliedern muss es möglich sein, einen Konflikt innerfamiliär zu klären, ohne dabei staatliche Eingriffe befürchten zu müssen.

Quelle | LG Karlsruhe, Beschluss vom 6.8.2020, 20 T 29/20, Abruf-Nr. 218144 unter www.iww.de

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