Grundsicherungsleistungen

Verbraucherrecht Info – 10.2019

Reiserecht:

Fluglinie muss rechtzeitig über geänderte Flugzeiten informieren

| Nach der Fluggastrechteverordnung muss der Reisende mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit informiert werden, wenn der Flug verlegt wird. Informiert die Fluggesellschaft nicht rechtzeitig, muss sie Ausgleichszahlungen leisten. |
So entschied das Amtsgericht Nürnberg im Fall einer Familie mit zwei minderjährigen Kindern, die am 3.8.2018 um 5:00 Uhr von Nürnberg nach Rhodos fliegen wollte. Die Reise hatten sie über einen Reiseveranstalter gebucht. Die beklagte Fluglinie beschloss bereits am 25.5.2018, den Flug der Familie auf […]

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